Transparenz
Als Abgeordneter erhalte ich gemäß § 6 des Landesabgeordnetengesetzes (LAbgG) monatlich eine zu versteuernde Entschädigung von 6.657€ Brutto. Davon muss ich mich auch krankenversichern, was mit 285€ monatlich vom Parlament bezuschusst wird. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert.
Daneben erhalte ich als steuerfreie monatliche Kostenpauschale gemäß § 7 LAbgG für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrtkosten sowie für die Unterhaltung meines Wahlkreisbüros eine Kostenpauschale von insgesamt 2.779€. Das Parlament übernimmt zudem entstehende monatliche Lohnkosten für bis zu drei Mitarbeiter*innen in Höhe von bis zu 6.930€.